Bei den Steuererklärungen für Ihr Unternehmen gibt es viel zu beachten, um potenzielle Steuervorteile zu erkennen und zeitnah realisieren zu können. Wir unterstützen Sie hierbei und erstellen für Sie die betrieblichen Steuererklärungen, helfen Ihnen bei Anträgen und Fragebögen und prüfen selbstverständlich Ihre Steuerbescheide.
Sollten Änderungsanträge, ein Einspruch oder sogar der Schritt vor das Finanzgericht von Nöten sein, besprechen wir mit Ihnen die Vorgehensweiße und begleiten Sie in Ihren Belangen.
Durch die laufende Fortbildung kennen wir jederzeit die aktuelle Gesetzeslage sowie Steuerrechtsänderungen und bieten Ihnen somit fundiertes Wissen in den Bereichen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Überprüfung des Steuerbescheides
Bei Erstellung Ihrer Steuererklärung durch unser Büro ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, den dazugehörigen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Nicht selten weicht die Finanzverwaltung von den erklärten Angaben in der Steuererklärung ab oder vertritt eine andere Auffassung. Doch auch bei einer von Ihnen erstellten Steuererklärung überprüfen wir gerne in Ihrem Auftrag den Steuerbescheid, sollte er von den erklärten Angaben abweichen.
Änderungsanträge
Weicht der Steuerbescheid von der Erklärung ab, muss nicht immer mit einem Einspruch hiergegen vorgegangen werden. Oftmals genügt zur Korrektur ein Änderungsantrag.
Einspruch
Sollte ein Einspruch gegen den Steuerbescheid notwendig werden, so legen wir diesen in Ihrem Namen ein, unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Finanzgerichtsverfahren
Bei einer negativen Einspruchsentscheidung kommt das Finanzgericht als nächste Instanz zum Zug. Wir wägen mit Ihnen ab, ob ein Finanzgerichtsverfahren Aussicht auf Erfolg hat und unterstützen Sie bei Bedarf von der Klage bis hin zum Urteil.